Energieausweis

Energieausweis

Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 zum 01. Oktober 2007 entstand die Verpflichtung zur Erstellung von Energieausweisen (oft auch als Energiepass bezeichnet).

Wir erstellen Ihren Energieausweis nicht nur zuverlässig und zügig, sondern auch qualifiziert. Das hat für Sie den Vorteil einer größt möglichen Rechtssicherheit beim Thema Haftung.

1.) Wer benötigt einen Energieausweis?

Grundsätzlich ist der Eigentümer eines Wohngebäudes verpflichtet, den Energieausweis bereit zu halten. Und zwar für den Fall, dass sein Gebäude...

  • verkauft,
  • erneut vermietet,
  • verleast oder
  • erheblich verändert wird (gem. EnEV, Anlage 3 Nr. 1 bis 6) - dies kann der Fall sein, wenn z.. B. die Fenster ausgetauscht werden.

Der Eigentümer muss einem potentiellen Käufer / Mieter den Ausweis zugänglich machen (spätestens, wenn dieser das verlangt). Bei Nichtvorlage drohen Bußgelder bis zu 15.000,- €.

2.) Für welche Gebäude ist ein Energieausweis erforderlich?

Ein Energieausweis für Wohngebäude muss für alle Gebäude erstellt werden, die einen Anteil an "Nicht-Wohnnutzung" (z. B. gewerblicher Nutzung) von höchstens 10 % aufweisen.

Darüber hinaus muss die gesamte Immobilie wie ein Nichtwohngebäude betrachtet und ein entsprechender Ausweis erstellt werden. Es gibt allerdings Ausnahmen. Fragen Sie uns! Denkmalgeschützte Immobilien z. B. sind von der Ausweispflicht befreit.

3.) Bis wann muss ein Energieausweis erstellt werden?

Für Wohngebäude sind folgende Termine wichtig:

seit 01.10.2007:
Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude, die erheblich verändert werden (gem. EnEV, Anlage 3 Nr. 1-6) - dies kann der Fall sein, wenn z.. B. die Fenster ausgetauscht werden.

seit 01.07.2008:
Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude bis Baujahr 1965 (bei Vermietung, Verkauf usw.)

seit 01.01.2009:
Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude ab Baujahr 1966 (bei Vermietung, Verkauf usw.)

4.) Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Man unterscheidet zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.

Ein Verbrauchsausweis stellt lediglich die Energieverbräuche der Bewohner der letzten 3 Jahren dar. Das Ergebnis wird also nicht nur von der energetischen Qualität des Gebäudes, sondern auch ganz wesentlich vom Heiz- und Lüftungsverhalten der Nutzer beeinflusst.

Die Aussagekraft wird von vielen Fachleuten bezweifelt. Er ist mit relativ geringem Aufwand zu erstellen und somit kostengünstig.

Beim Bedarfsausweis wird die Energieeffizienz eines Gebäudes durch die Bestandsaufnahme des jährlichen Energiebedarfs für Beheizung, Warmwasseraufbereitung und Wohnungslüftung berechnet.

Er berücksichtigt dabei die Daten der Gebäudehülle, wie etwa Dämmung von Fenstern, Wänden oder Dach, die verwendeten Baumaterialien und die Bauweise, aus denen der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust errechnet wird.

Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes.

Die Aussagekraft und damit die Vergleichbarkeit ist bei fachgerechter Erstellung gegeben.

In Abhängigkeit vom Baujahr, der Nutzung, der Anzahl der Wohnungen und der bereits erfolgten energetischen Sanierungen ist nach EnEV entweder ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis zu erstellen. Welcher Ausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist, können wir Ihnen sagen. Rufen Sie uns an! Die Erstberatung ist kostenlos. (Antworten auf diese Fragen erhalten Sie hier.) nur Startseite

Kontaktieren Sie uns. Wir unterbreiten Ihnen gerne unverbindlich ein Festpreisangebot.