Beratung rund um die Immobilie – unabhängig und kompetent.

 

Das Leistungsspektrum:


Verkehrswertgutachten

1.) Werteinschätzung / Kurzbewertung

Häufig ist aus zeitlichen oder anderen Gründen die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nicht möglich oder gewünscht. Für solche Bewertungsfälle bietet IHR IMMOBILIEN-GUTACHTER die Werteinschätzung / Kurzbewertung an.

Hierbei wird der Marktwert auf Basis anerkannter Rechenverfahren (z.B. Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren), umfangreicher Marktdaten sowie langjähriger Erfahrung ermittelt. IHR IMMOBILIEN-GUTACHTER berücksichtigt in diesem Zusammenhang neben dem technischen Zustand auch alle weiteren wertrelevanten Merkmale wie Lage, Größe oder Immissionen (z. B. Verkehrslärm).

Nicht berücksichtigt werden im Rahmen der Werteinschätzung / Kurzbewertung rechtliche Gegebenheiten, wie z. B. Wohnrechte oder Baulasten. Sollen die rechtlichen Gegebenheiten ebenfalls überprüft werden, sollte ein vollwertiges Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben werden. Die Bearbeitungszeit liegt dann jedoch bei ca. 4 Wochen.

Die Ergebnisse der Werteinschätzung / der Kurzbewertung werden Ihnen in Form eines Bewertungsberichtes wenige Tage nach dem Vor-Ort-Termin übersandt.

Sie erhalten somit innerhalb kürzester Zeit eine seriöse, qualifizierte und unabhängige Ausarbeitung zum Wert Ihrer Immobilie.

Kontaktieren Sie mich. Ich unterbreite Ihnen gerne unverbindlich ein Festpreisangebot.


2.) Verkehrswertgutachten

Als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV) erstellt IHR IMMOBILIEN-GUTACHTER qualifizierte Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB (Baugesetzbuch).

Die Bearbeitung der Bewertungsaufgaben erfolgt kompetent, termingerecht und bedingungslos neutral.

Jedes Verkehrswertgutachten wird individuell produziert und basiert neben den standardisierten Verfahren auf umfangreichen Marktstudien.

IHR IMMOBILIEN-GUTACHTER bewertet auch mit Hilfe von nicht normierten Verfahren, wie Discounted Cash Flow, Residualwertverfahren oder Investmentmethoden.

Für größere Bewertungsaufgaben steht ein Netzwerk aus qualifizierten Sachverständigen zur Verfügung, die bei Bedarf in die Bearbeitung eingebunden werden. In Sonderfällen werden Sachverständige aus angrenzenden Fachbereichen hinzugezogen.

Bewertungsanlässe:

IHR IMMOBILIEN-GUTACHTER erstellt Verkehrswertgutachten …

  • zur Ableitung eines Verkaufspreises
  • zur Überprüfung eines Ankaufspreises
  • in Scheidungsfällen
  • in Erbschaftsangelegenheiten
  • in Vormundschaftssachen
  • für Zwangsversteigerungen
  • zu bilanziellen Zwecken
  • zu steuerlichen Zwecken
  • bei Vermögensauseinandersetzungen
  • als Schiedsgutachten
  • zur Ermittlung von Versicherungswerten
  • bei städtebaulicher Sanierung, Enteignung, Umlegung

Objektarten:

IHR IMMOBILIEN-GUTACHTER bewertet …

  • Gewerbeobjekte
  • Industrieobjekte
  • Einzelhandelsobjekte
  • Büroobjekte
  • Gemischt genutzte Immobilien
  • Freizeitobjekte und Hotels
  • Krankenhäuser und Heime
  • Landwirtschaftliche Flächen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Rechte und Lasten

Kontaktieren Sie mich. Ich unterbreite Ihnen gerne unverbindlich ein Festpreisangebot.

Der Tätigkeitsbereich

Wo bieten wir unsere Dienstleistung an?

Aufgrund der räumlichen Lage liegt der Tätigkeitsschwerpunkt

  • in den Stadtgebieten von Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen
  • im Rhein-Erft-Kreis in den Gemeinden / Städten Bedburg, Elsdorf, Bergheim, Pulheim, Kerpen, Frechen, Hürth, Brühl, Erftstadt und Wesseling
  • im Rhein-Sieg-Kreis in den Gemeinden / Städten Bornheim, Niederkassel, Troisdorf, Lohmar, Swisttal, Alfter, St. Augustin, Siegburg, Sankt Augustin, Wachtberg, Königswinter, Rheinbach, Meckenheim, Hennef, Bad Honnef, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck
  • im Rheinisch-Bergischen-Kreis in den Gemeinden / Städten Bergisch Gladbach, Rösrath, Overath, Kürten, Odenthal, Leichlingen, Burscheid und Wermelskirchen
  • im Rhein-Kreis-Neuss (hier keine Ein- und Zweifamilienhäuser) in den Gemeinden / Städten Jüchen, Grevenbroich, Rommerskrichen, Dormagen und Neuss
  • im Kreis Mettmann in den Gemeinden / Städten Mettmann, Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld und Monheim
  • im Oberbergischen Kreis in den Gemeinden / Städten Wipperfürth, Lindlar, Engelskirchen, Wiehl, Nümbrecht und Gummersbach

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